Wahlleistungen
Nicht in den vom Kostenträger übernommenen Betrag enthalten sind Wahlleistungen, die Sie gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch nehmen können. Als entsprechende Wahlleistungen werden u.a. die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie gesondert berechenbare ärztliche Leistungen des leitenden Abteilungsarztes angeboten.
Zu beachten ist hierbei, dass bei der Wahl einer besonderen ärztlichen Betreuung alle zur Mitbehandlung hinzugezogenen Ärzte (z.B. auch Radiologen, Anästhesisten usw.), die in den Privatvertrag einbezogen sind, ihre ärztlichen Leistungen in Rechnung stellen. Für Patienten, die Wahlleistungen wünschen, empfiehlt es sich daher, mit dem behandelnden Arzt vorher über die voraussichtlich entstehenden Kosten ein orientierendes Gespräch zu führen. Dieses empfiehlt sich auch dann, wenn sie keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, über die Berufsgenossenschaft versichert oder Mitglied einer Privatversicherung sind.