Wahlleistungen

Nicht in den vom Kostenträger übernommenen Betrag enthalten sind Wahl­leistungen, die Sie gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch nehmen können. Als entsprechende Wahl­leistungen werden u.a. die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie gesondert berechenbare ärztliche Leistungen des leitenden Abteilungs­arztes angeboten.

Zu beachten ist hierbei, dass bei der Wahl einer besonderen ärztlichen Betreuung alle zur Mitbehandlung hinzugezogenen Ärzte (z.B. auch Radiologen, Anästhesisten usw.), die in den Privatvertrag einbezogen sind, ihre ärztlichen Leistungen in Rechnung stellen. Für Patienten, die Wahl­leistungen wünschen, empfiehlt es sich daher, mit dem behandelnden Arzt vorher über die voraussichtlich entstehenden Kosten ein orientierendes Gespräch zu führen. Dieses empfiehlt sich auch dann, wenn sie keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, über die Berufs­genossenschaft versichert oder Mitglied einer Privat­versicherung sind.