Gemeinsam gegen Korruption

Die Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen können seit 2016 mit Geld- oder gar Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein transparentes Compliance Management System soll Mitarbeiter*innen frühzeitig für das Thema sensibilisieren und vor Verfehlungen schützen.

Infos zur Pressemitteilung

09.12.2020 BG Klinikum Hamburg

Pressekontakt

Christiane Keppeler

Leiterin Unternehmens­kommunikation und Marketing
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Am 4. Juni 2016 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Kernstück dieses Gesetzes sind die Straftatbestände der Bestechlichkeit (§ 299a StGB) und Bestechung (§ 299b StGB) im Gesundheitswesen, die in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurden. Menschen in Heilberufen ist es demnach strikt untersagt, sich in fachlich-medizinischen Entscheidungen durch Gewährung eines Vorteils durch Dritte beeinflussen zu lassen.

Auch das BG Klinikum Hamburg (BGKH) möchte sich und seine Mitarbeiter*innen vor Verstößen schützen. Vanessa Rahn ist die Compliance Managerin des Klinikums und sensibilisiert in Bezug auf Richtlinien und korrekte Verhaltensweisen: „Es ist mir wichtig ein Bewusstsein für diese Thematik zu schaffen und den Menschen im Klinikum zu vermitteln, wo Korruption beginnt, welche Handlungsrahmen bestehen und wo sie Antworten auf ihre Fragen finden.“

Wo beginnt Korruption?

Korruption bedeutet den Missbrauch einer Vertrauensstellung oder das Ausnutzen einer Machtposition, um sich Vorteile zu verschaffen. Der Verdacht auf Korruption besteht demnach bereits, wenn Angehörige eines Heilberufs finanzielle oder materielle Zuwendungen von Dritten, wie zum Beispiel von Vertreter*innen der Industrie, Medizinverbänden oder Patient*innen einfordern, sich versprechen lassen oder annehmen. All diese Handlungen stehen im Gegensatz zum Antikorruptionsgesetz, das medizinisches Personal dazu verpflichtet, stets unabhängig, objektiv und zum Wohle der Patient*innen zu handeln. Insbesondere Verordnungs-, Zuführungs- oder Beschaffungsentscheidungen dürfen in keinem Fall durch die Gewährung eines Vorteils beeinflusst werden.

Handlungsrahmen für medizinisches Personal

Dürfen Personen in medizinischen Berufen also grundsätzlich keine Geschenke annehmen? Doch, Sie dürfen – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wertgrenzen stellen die gesellschaftliche Üblichkeit sicher, wenn sich ein Vorteil im Rahmen der anerkannten und akzeptierten Ordnung bewegt und nicht der Verdacht erweckt wird, dass mittels des Vorteils eine unrechtmäßige Beeinflussung erfolgt. Möchte ein Patient zum Beispiel einer Pflegekraft ein Geschenk machen, darf dieses einen Wert von 25 Euro nicht überschreiten. Außerdem darf das Geschenk nicht für private Zwecke gedacht sein und der Wert nicht in bar ausgezahlt werden.

Grundsätzlich müssen gewährte Vorteile in einem angemessenen Verhältnis zur Gegenleistung stehen – sofern eine Leistungs-Gegenleistungs-Relation vorliegt – oder sozialadäquat sein. Sozialadäquat sind Vorteile, wenn sie von außen nicht den Eindruck erwecken, unverhältnismäßig, extravagant oder zu wertvoll zu sein, als dass die Übergabe und Annahme des Vorteils mit einer Bestechungsabsicht erfolgt. Ein spontanes Abendessen mit einem Vertreter aus der Industrie für die Planung einer Beratertätigkeit sollte bspw. nicht in einem Fünf-Sterne-Hotel stattfinden. Angemessenheit liegt vor, wenn die erbrachte Leistung mit der erhaltenen Gegenleistung – dem Vorteil – in einem ausgewogenen Verhältnis steht und die Leistung die Gegenleistung rechtfertigt. Die Vergütung einer Referent*innentätigkeit muss zum Beispiel in einem ausgewogenen Verhältnis zur Vorbereitungs- und Leistungszeit stehen und anhand der beruflichen Erfahrung und Position des/der Referent*innen angepasst werden.

Um ein integres Verhalten der Mitarbeiter*innen sicherzustellen, ergreifen auch die BG Kliniken entsprechende Präventivmaßnahmen. Durch sie sollen Risiken identifiziert und Unsicherheiten ausgeräumt werden. Vanessa Rahn: „Für die Vermeidung und Bekämpfung von Korruption haben die BG Kliniken eine Arbeitsanweisung zur Antikorruption erarbeitet. Darüber hinaus haben wir am BGKH ein Compliance Management System etabliert und bieten regelmäßige Schulungen für die Mitarbeiter*innen an. Auf diese Weise schaffen wir ein nachhaltiges Bewusstsein für dieses wichtige Thema.“