Tag der Organspende: Eine lebensrettende Entscheidung
Hoffen auf ein neues Leben: Über 8.500 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die Zahl an Organspenderinnen und -spendern ist in den letzten Jahren zwar leicht gestiegen, doch sie reicht bei weitem nicht aus. Zum Tag der Organspende am 6. Juni beleuchtet Dr. Ute Willenbrock, Organspendebeauftragte am BG Klinikum Hamburg, warum es so wichtig ist, seine Entscheidung zu treffen, bevor der Ernstfall eintritt.
Infos zur Pressemitteilung
03.06.2026Pressekontakt

Christiane Keppeler
Rein rechnerisch können die gespendeten Organe eines Menschen sieben Leben retten. „Das sind sieben Menschen, denen jede und jeder von uns mit einer einfachen Entscheidung neue Hoffnung schenken kann“, sagt Dr. Ute Willenbrock. Doch diese Entscheidung muss jede und jeder selbst treffen, denn in Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das bedeutet, eine Organ- oder Gewebespende darf nur erfolgen, wenn eine ausdrückliche Zustimmung zur Spende vorliegt. Liegt keine Zustimmung vor oder wurde einer Spende widersprochen, ist keine Entnahme zulässig. „Das stellt uns in Fällen, in denen die Entscheidung für oder gegen eine Spende nicht bekannt ist, vor große Herausforderungen“, führt die Expertin aus. Dann werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der Person gefragt. Oft fällt die Entscheidung, die Organe eines im Sterben liegenden Angehörigen für eine Transplantation freizugeben, damit in eine emotionale Ausnahmesituation. „Um seine Liebsten im Fall der Fälle zu entlasten, empfehle ich, das Thema offen anzusprechen und ihnen mitzuteilen, was man im Ernstfall möchte und was nicht“, sagt Dr. Willenbrock.
Rechtlich bindend: Entscheidung richtig dokumentieren
Noch besser ist es, die Entscheidung zu dokumentieren. Das geht mit dem Organspendeausweis oder dem Eintrag ins Organspende-Register. Auch in einer Patientenverfügung kann eine solche Entscheidung festgehalten werden. Wichtig zu wissen: Die dort festgehaltene Entscheidung ist rechtlich bindend, kann aber jederzeit angepasst oder widerrufen werden. „Es gibt also keinen Grund, keine Entscheidung zu treffen“, fasst die Organspendebeauftragte zusammen.
Neben der Entscheidung für oder gegen die Spende kann jede und jeder zudem entscheiden, welche Organe und Gewebe sie oder er spenden möchte. Als vollständige Organe können die Nieren, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse, das Herz und der Darm gespendet werden. Als Gewebe ist die Transplantation von Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäßen, Hautgewebe und Eihaut der Fruchtblase, Knochen und Weichteilgewebe sowie Inselzellen der Bauchspeicheldrüse möglich.
Ablauf der Organspende
Die Organspende nach dem Tod ist ein streng geregelter Prozess. Voraussetzung ist zum einen die Zustimmung zur Spende durch die verstorbene Person selbst oder durch die Angehörigen. „Zum anderen muss der Hirntod, das heißt der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktion, durch zwei unabhängige Ärztinnen oder Ärzte festgestellt werden. Erst dann wird der Körper zur Explantation – also zur Organentnahme – freigegeben“, erklärt Dr. Willenbrock. Um sicherzustellen, dass für die empfangende Person kein Risiko besteht, erfolgt eine medizinische Untersuchung der Organe und Gewebe, ob diese zur Spende geeignet sind. „Ausschlusskriterium sind dabei zum Beispiel unbehandelbare System- oder Infektionskrankheiten wie HIV, Tollwut oder auch aktive, bösartige Tumorerkrankungen. Das Alter der spendenden Person spielt keine Rolle, entsprechend gibt es kein Höchstalter“, führt die Organspendebeauftragte aus. Ist die medizinische Untersuchung unauffällig, erfolgt die Explantation mit der gleichen Sorgfalt wie bei einer Operation am lebenden Menschen. Dabei werden nur die Organe und Gewebe entnommen, die zur Spende freigegeben worden sind. Die gespendeten Organe werden dann umgehend zur Empfängerin oder zum Empfänger transportiert.
Mangel an Organspendenden
Die Zahl verfügbarer Spenderorgane deckt leider nicht den Bedarf ab. Aus diesem Grund werden Patientinnen und Patienten, die eine Transplantation benötigen auf Wartelisten geführt. Diese werden durch strenge Richtlinien der Bundesärztekammer geregelt. Ausschlaggebend sind unter anderem Dringlichkeit sowie die Erfolgsaussichten einer Transplantation. Wird ein Organ gespendet, erfolgt die Vermittlung anhand strenger medizinischer und ethischer Kriterien.
Nach erfolgter Transplantation werden die Patientinnen und Patienten weiter sorgfältig überwacht. Durch regelmäßige Kontrollen und Medikamente soll eine Abstoßungsreaktion verhindert und die Organfunktion langfristig erhalten werden. „Die Nachsorge mag im ersten Moment aufwendig klingen. Den Empfängerinnen und Empfängern wird mit der Transplantation jedoch viel mehr Lebensqualität geschenkt und je nach Fall sogar das Leben gerettet. Dieses Geschenk kann jede und jeder von uns mit einer bewussten Entscheidung machen“, fasst Dr. Willenbrock zusammen.